Erklärung Leerstandsabgabe für das Jahr 2023

Veröffentlichungsdatum29.03.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde

Was ist ein Leerstand?

Jede Wohnung, in der im Jahr 2023 für mehr als 6 Monate keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet war.


Was muss ich tun?

Bis spätestens 30. 4. 2024 muss jeder Leerstand an das Gemeindeamt erklärt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unter eine der sieben Ausnahmen fallen, muss dies ebenfalls gemeldet werden. Sollte keine Ausnahme zutreffen, ist der Betrag einzuzahlen.


Wie erkläre ich meinen Leerstand/meine Ausnahme?

Auf der Homepage unter www.kramsach.at/system/web/formular.aspx?letter=L&menuonr=218685082 oder untenstehend befindet sich ein Formular. Nähere Informationen bekommt man jederzeit im Gemeindeamt.


Ausnahmen für die Leerstandsabgabe

• Aus rechtlichen, bautechnischen oder vergleichbaren Gründen nicht gebrauchstaugliche oder nutzbare Immobilien

• Immobilien mit bis zu zwei Wohnungen, wovon in einer der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz hat

• Immobilien, die für gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder berufliche Zwecke verwendet werden, wie insbesondere Ordinationen, Büros, Kanzleien, Privatzimmervermieter und Geschäftslokale

• Immobilien, die von den Eigentümern aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden können

• Immobilien, die trotz geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden können

• Immobilien, die betriebstechnisch notwendig sind, Wohnungen im Rahmen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Dienst- und Naturalwohnungen

• Immobilien, für die ein zeitnaher Eigenbedarf besteht


Leerstandsabgabe Formular